Scheidung Anno 1900
09.Oktober 2010
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SCHEIDUNG ANNO 1900
oder soll wirklich der Richter über unsere wirtschaftliche Zukunft entscheiden?
Sie haben keinen Ehevertrag? Was geschieht, wenn Sie sich trennen?
Das Gesetz sieht folgende vor:
Ehegattenunterhalt
3/7 bis maximal ½ des Nettoeinkommens als Unterhaltsanspruch
- Keine zwingende Befristung des Unterhaltsanspruches
- Keine Begrenzung der Höhe des Unterhaltsanspruches
- Der Richter entscheidet, wann der die Kinder betreuende Ehegatten wieder arbeiten muss und wieviele Stunden
Versorgungsausgleich
Alle Rentenanwartschaften die während der Ehe erworben worden sind, ob gesetzlich (gesetzliche Rente) oder privat ( z.B. Riesterrente) werden mit der Scheidung hälftig geteilt
Güterstand
Der gesetzliche Güterstand ist die
Zugewinngemeinschaft. Dies ist eine Gütertrennung mit der Pflicht zum hälftigen Ausgleich des Zugewinns ( in der Ehe erwirtschaftetes Vermögen) am Ende der Ehe
oder doch lieber
SCHEIDUNG ANNO 2010
Lassen Sie nicht den Richter über Ihre wirtschaftliche Zukunft entscheiden. Entscheiden Sie selbst, wie Sie sich im Falle von Trennung und Scheidung fair die wirtschaftlichen Folgen vorstellen. Mit einem Ehevertrag kann man u.a.folgendes regeln:
Unterhalt
- Unterhaltsverzicht ( Besonderheit wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind)
- Befristung des Unterhaltsanspruches
- Begrenzung der Höhe des Unterhaltsanspruches
- Eigene Entscheidung, wie lange die Kinder vom Elternteil persönlich betreut werden
- Regelungen für unterschiedliche Lebenskonstellationen
Versorgungsausgleich
- Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches
- Herausnahme einzelner Anwartschaften aus dem Versorgungsausgleich
- Vereinbarung von Ausgleichsregelungen
- Vereinbarung der Durchführung für bestimmte Zeiten, z.B. Zeiten in denen Kinder erzogen werden
Güterstand
- Vereinbarung von Gütertrennung
- Modifizierte Regelungen zum Zugewinn, nur für den Fall der Scheidung
- Herausnahme einzelner Vermögensgegenstände
Ein Ehevertrag ist preiswerter als man denkt:
Bei einem Nettovermögen von € 200.000,00 betragen die Notarkosten nur € 850,00.
Eine Ehevertrag kann immer geschlossen werden:
- vor der Eheschließung
- nach der Eheschließung
- in der Trennungssituation
Rechtsanwältin
Anette Dieckmann
Fachanwältin für Familienrecht
Witteringstr. 1
45130 Essen
Telefon: 0201 / 43 87 6-0
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