Was ist eigentlich ein Fachanwalt?
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Die Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Anwaltskammer verliehen. Voraussetzung ist der Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen. Für den Nachweis der theoretischen Kenntnisse müssen Lehrgänge über mindestens 120 Zeitstunden besucht werden. Zusätzlich sind schriftliche Prüfungen zu bestehen. Die nachzuweisenden praktischen Erfahrungen beinhalten je nach Fachgebiet zwischen 100 - 120 bearbeitete Fälle. Voraussetzung ist ferner eine 3-jährige Zulassung als Rechtsanwalt. Um die so erworbenen Fachanwaltsbezeichnungen zu bewahren und die Qualität zu sichern, ist gegenüber der Anwaltskammer jährlich der Nachweis von mindestens 10 Fort- und Weiterbildungsstunden zu erbringen.
Der Fachanwalt für Familienrecht
hat besondere Kenntnisse und Erfahrungen, wenn es u.a. um folgende Fragestellungen geht
Ehescheidungen, Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vermögensauseinandersetzung , Gütertrennung, Zugewinnausgleich, Unterhalt zwischen Ehegatten bei Trennung und nach der Scheidung (Berechnung, Unterhaltsverzicht, zeitliche Begrenzung), Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Versorgungsausgleich (Rentenansprüche), Umgangs- und Sorgerecht, Hausrat, Ehewohnung, Einbenennung, Namensrecht, nicht eheliche Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften, erb- und steuerrechtliche Folgen von Trennung und Scheidung
Der Fachanwalt für Erbrecht
hat besondere Kenntnisse und Erfahrungen, wenn es u.a. um folgende Fragestellungen geht
Testamentsgestaltung, Erbverträge, Erbfolge, Pflichtteilsgeltendmachung, Erbauseinandersetzung, /Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, vorweggenommene Erbfolge, Vermögensübertragung, erbschaftssteuerliche Gestaltung, Erbausschlagungen, Erbunwürdigkeit Erbverzicht, Testamentsanfechtungen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Erbschein
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht
hat besondere Kenntnisse und Erfahrungen, wenn es u.a. um folgende Fragestellungen geht
Kündigungen und Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge, Änderungskündigungen, Abfindungen, Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Lohn- und Gehaltsklagen, Versetzungen , Sonderkündigungsschutz (Mutterschutz und Erziehungsurlaub, Schwerbehindertenrecht), Überprüfung von Zeugnissen, Urlaub, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Tarifverträge, Arbeitskampf, Betriebsrat, Geschäftsführer, freie Mitarbeiter, Teilzeitarbeit, Insolvenzen des Arbeitgebers
Fachanwaltstitel wird unter Anwälten immer begehrter
Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Immer mehr Anwälte in Deutschland erwerben als weitere Berufsqualifikation einen Fachanwaltstitel. Wie schon in den Jahren zuvor ist auch 2005 die Zahl der Fachanwälte weiter gestiegen. Insgesamt gab es 2005 22.841 Fachanwälte. Die größte Attraktivität genießt dabei mit 6457 Anwälten das Arbeitsrecht, gefolgt vom Familienrecht mit 6353 Fachanwälten und dem Steuerrecht mit 3901 Fachanwälten. Im Strafrecht sind 1730 Fachanwälte tätig, im Verwaltungsrecht arbeiten 1178 Fachanwälte. Der 2005 neu eingeführte Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht wurde von 396 Rechtsanwälten erworben. Außerdem gibt es, und auch dieser Fachanwaltstitel ist seit 2005 neu, 360 Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht.
Insgesamt haben damit bereits mehr als ein Sechstel der gesamten deutschen Anwaltschaft einen Fachanwaltstitel erworben. Weitere Fachanwaltstitel werden folgen: Die Satzungsversammlung hat Anfang April den Fachanwalt für Informationstechnologierecht und den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht beschlossen. Mit der Verleihung der ersten entsprechenden Fachanwaltstitel ist etwa Ende des Jahres zu rechnen.
“Diese Entwicklung zeigt, dass der Trend zur anwaltlichen Spezialisierung weiter anhält”, erläutert der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Dr. Bernhard Dombek. “Von den Anwälten wird heute gefordert, sich auf Rechtsgebiete zu konzentrieren und in diesen vertiefte Kenntnisse zu erwerben. Die aktuellen Zahlen belegen eindrucksvoll, dass die Anwälte bereit und willens sind, auf diesen Wandel zu reagieren.” Und Dombek weiter: “Die anwaltliche Fortbildung ist einer der wichtigsten Stützpfeiler für die Erhaltung der Qualitätsstandards in der Rechtsberatung. Jeder Mandant kann darauf vertrauen, dass sich sein Rechtsanwalt ständig auf dem Laufenden hält. Fachanwälte leis-ten dabei durch das hohe Niveau der Leistungsanforderungen einen ganz besonderen Beitrag.”
Qualifikation Fachanwalt
Die Erlangung der Fachanwaltschaft unterliegt besonderen Qualitätsstandards: Die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung setzt unmittelbar vor Antragstellung eine mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt voraus. Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung sind be-sondere praktische Erfahrungen und besondere theoretische Kenntnisse (nachgewiesen durch Prüfungen) auf dem jeweiligen Gebiet der Fachanwaltschaft. Jeder Fachanwalt ist verpflichtet, sich jährlich fortzubilden und muss dies seiner Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachweisen. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nach-kommt, wird die Fachanwaltschaft entzogen.
Derzeit können Anwälte auf folgenden Rechtsgebieten einen Fachanwaltstitel erwerben:
- Arbeitsrecht
- Miet- und Wohneigentumsrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Sozialrecht
- Erbrecht
- Steuerrecht
- Familienrecht
- Strafrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz (seit 2006)
- Transport- und Speditionsrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht (seit 2006)
- Verkehrsrecht
- Insolvenzrecht
- Verwaltungsrecht
- Medizinrecht
- Versicherungsrecht