Kann ich nur meinen Geburtsnamen wieder annehmen?
05.Juni 2010
Deprecated: preg_replace(): The /e modifier is deprecated, use preg_replace_callback instead in /www/htdocs/daukae/Blog/wp-includes/functions-formatting.php on line 83
Nein, der geschiedene Ehegatte kann seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er vor der Eheschließung geführt hat. Er kann auch dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen.
Rechtsanwältin
Anette Dieckmann
Fachanwältin für Familienrecht
Witteringstr. 1
45130 Essen
Telefon: 0201 / 43 87 6-0
Fax: 0207 / 43 87 6-99
E-Mail: email@daube.de
www.Scheidung-online-im-Ruhrgebiet.de
Artikel gespeichert unter: Familienrecht
Trackback diesen Artikel