Kann ich nach der Scheidung meinen Namen ändern?
05.Juni 2010
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Eine Namensänderung ist nach rechtskräftiger Scheidung für den Ehegatten, dessen Name nicht Ehename geworden ist, unproblematisch möglich. Zuständig dafür ist aber nicht das Familiengericht, sondern das Standesamt.
Rechtsanwältin
Anette Dieckmann
Fachanwältin für Familienrecht
Witteringstr. 1
45130 Essen
Telefon: 0201 / 43 87 6-0
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